Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet alle Berufskreaftfahrer zu regelmäßigen Weiterbildungen. Das bedeutet, Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren, um den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu erhalten.
Termine nach Vereinbarung möglich. Sprechen Sie uns an.
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Nachweis des Kenntnisbereiches 1 gem. Anlage 1 BKrFQV:
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Nachweis der Kenntnisbereiche 2.1 und 2.3 gem. Anlage 1 BKrFQV folgende Inhalte behandelt:
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Nachweis der Kenntnisbereiche 1 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV
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Nachachweise der Kenntnisbereiche 1.4, 2.2 , 3.1, 3.2, 3.3, 3.6 und 3.7 gemäß BKrFQG.
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Nachweis des Kenntnisbereiches 1 gem. Anlage 1 BKrFQV
Stand 12/2024 ©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
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