Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güterverkehr tätig sein möchte, erwerben "muss".
Wer einen Lkw-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die sogenannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.
Die „Schlüsselnummer 95“, und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güteverkehr, erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst insgesamt 140 Unterrichtseinheiten der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Handelskammer abgeschlossen.
Stand 12/2024 ©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
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