Staplerschein

Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 der Berufsgenossenschaft muss jeder, der ein Flurförderzeug bedienen muss/möchte, eine Ausbildung sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Nach erfolgreicher Prüfung ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt und erhält einen Flurförderschein.

Die Ausbildung

Theorie 

  • Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen 
  • Aufbau und Funktion und Anbaugeräten
  • Antriebsarten 
  • Standsicherheit 
  • Allgemeiner Betrieb und Regelmäßige Prüfung 
  • Umgang mit Lasten
  • Verkehrsregeln / Verkehrswege


Praxis

  • Einweisung
  • Fahrübungen
  • Lastenbewegung
     

Abschluss

  • theoretische und praktische Prüfung
  • nach bestehen der Prüfungen, aushändigung des personenbezogenen Flurförderschein

Stand 12/2024 ©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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