Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 der Berufsgenossenschaft muss jeder, der ein Flurförderzeug bedienen muss/möchte, eine Ausbildung sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Nach erfolgreicher Prüfung ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt und erhält einen Flurförderschein.
Die Ausbildung
Theorie
Praxis
Abschluss
Stand 12/2024 ©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.