Ausbildungsziel
Durch theoretische und praktische Ausbildungsinhalte wird der Bediener mit seinen Pflichten vertraut gemacht und im Umgang mit Erdbaumaschinen unterwiesen.
Die berufsgenossenschaftlichen Organisationen fordern, für einen qualifizierten Fahrauftrag, eine Ausbildung der Maschinenführer. Die Teilnehmer erwerben den Befähigungsnachweis für Erdbaumaschinenführer nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 / DGUV Grundsatz 3001-005.
Inhalte
Die erfolgreich absolvierte Theorie und Praxis, gemäß der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Teilnehmer erhalten nach bestehen der Wissensabfrage einen Erdbaumaschinenführerschein, welcher Sie zum Führen von Erd- und Straßenbaumaschinen berechtigt.
Gemäß der Berufsgenossenschaft (Betriebssicherheitsverordnun/Arbeitsschutzgesetz) sind Unternehmer oder deren Beauftragte gemäß der DGUV Regel 100-500 verpflichtet, nur Personen mit dem Führen von Erdbaumaschinen einzusetzen, welche mindestens 18 Jahre alt und mit dem Führen der Maschinen vertraut sind. Der Fahrer muss mit seinen Pflichten vertraut und die Befähigung nachgewiesen haben (Erdbaumaschinenschein).
Bei Erdbaumaschinen im öffentlichen Straßenverkehr ist folgendes zu beachten:
Stand 12/2024 ©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
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