Fahrerlaubnisklassen C und CE
Intensivausbildung

Da die Ausbildung der Klassen C1, C1E, C und CE identisch sind, die Klasse C die untergeordnete Klasse C1sowie CE die Klasse C1E einschließen, haben wir uns auf die höchste beschränkt und bieten daher den Erwerb der Klassen C/CE an.

Termine

Klasse C

Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
 

Voraussetzung:

  • Mindestalter 21 Jahre (Es sei denn, Du befindest Dich in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf – dann kann die Altersbegrenzung auf 18 Jahre herabgesetzt werden.)
  • Vorbesitz des Führerscheins Klasse B
  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • medizinisches Gutachten über Deine physische und psychische Fähigkeit, einen LKW zu fahren
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung 

Der Ablauf

Theorie:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Bei Vorbesitz D1 oder D

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunde Autobahn
  • 1 Stunde Nachtfahrt
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

Befristung:

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt. Danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) und Teilnahme an 5 Modulschulungen verlängert.

Einschluss:

Klasse C1

zusätzliche Berechtigungen

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  6. Krankenkraftwagen,
  7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
  8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
  9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
  10. Spezialisierte Verkaufswagen,
  11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
  12. Leichenwagen und
  13. Wohnmobile.

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.

Klasse CE

Einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Voraussetzung:

Klasse C

Der Ablauf

Theorie:

  • 6 mal Grundunterricht.
  • 4 mal klassenspezifischer Unterricht.

Praxis:

  • Grundausbildung
  • 5 Stunden zu jeweils 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
  • 2 Stunden zu 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
  • 3 Stunden zu 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Befristung:

Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt. Danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) und Teilnahme an 5 Modulschulungen verlängert.

Einschluss:

Klassen BE, C1E und T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden

Stand 12/2024 ©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.