Güterkraftverkehrsunternehmer (GüKG)

Prüfungsvorbereitung

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.

Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre. Jedoch gilt hier seit dem 21.Mai 2022 die Erlaubnispflicht schon für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Inhalte

Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr vor der (Industrie- und) Handelskammer:

- Recht
- Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
- Fahrzeugkostenrechnung
- Technische Normen und technischer Betrieb
- Straßenverkehrssicherheit
- Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

Prüfungsablauf

Die Prüfung findet bei der zuständigen Handelskammer statt.

Diese Gebühren sind separat zu begleichen.

Stand 12/2024 ©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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