Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die gefährlicher Güter transportieren. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.
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